AGB
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Sendeaufträge im Angebot von Jobadler Jobbörsen e.U. und werden mit Erteilung des Auftrages anerkannt. Der Vertrag kommt zustande, indem der Sendeauftrag schriftlich bestätigt wird. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mit gesetzlichen Bestimmungen unvereinbare oder für den Sender unzumutbare Sendeaufträge werden nicht angenommen. Jobadler Jobbörsen e.U. ist nicht verpflichtet, Sendungen vor Annahme des Sendeauftrages zu prüfen. Jobadler Jobbörsen e.U. behält sich vor, auch bestätigte Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität abzulehnen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Hieraus können gegenüber Jobadler Jobbörsen e.U. keine Ansprüche geltend gemacht werden. Jobadler Jobbörsen e.U. strahlt Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen aus, wie das übrige Programm von Radio Harmonie. Für die Empfangsqualität kann von Jobadler Jobbörsen e.U. keine Haftung übernommen werden. Die vereinbarten Sendezeiten werden von Jobadler Jobbörsen e.U. und Radio Harmonie nach Möglichkeit eingehalten. Konkurrenzausschluss kann nicht vereinbart werden. Wenn eine Sendung aus programmlichen oder technischen Gründen wegen höherer Gewalt, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder wegen gerichtlicher oder behördlicher Verfügung ausfällt, so wird sie sobald wie möglich nachgeholt. Hieraus können gegenüber Jobadler Jobbörsen e.U. keine Ansprüche geltend gemacht werden. Jobadler Jobbörsen e.U. haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung begrenzt sich auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Unterlagen für die Sendungen bis spätestens 3 Tage vor dem geplanten Sendetermin vorzulegen. Für die Übermittlung der Sendeunterlagen übernimmt der Auftraggeber das Risiko. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Abrechnung mit der jeweils zuständigen österreichischen Verwertungsgesellschaft sämtliche erforderlichen Angaben mitzuteilen. Kommen Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung, weil Sendeunterlagen verspätet oder qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlichen oder fernschriftlichen durchgegebenen Texten trägt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung der Auftraggeber. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Sendeunterlagen auf dessen Gefahr und Rechnung auf dem Postweg zurückgestellt. Die Pflicht der Aufbewahrung von Sendeunterlagen endet mit deren Abspielung. Kommen Sendeunterlagen länger als ein Jahr nicht zum Einsatz, können diese auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert oder vernichtet werden. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass die zur Verfügung gestellten Werbeunterlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen für Werbesendungen verstoßen und hält Jobadler Jobbörsen e.U. für den Fall von (verwaltungs)strafrechtlichen Sanktionen schad- und klaglos. Der Preis für die Ausstrahlung von Werbesendungen erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Sendeauftrages jeweils gültigen Preisliste. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt auf Basis der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge, mindestens aber auf Basis der gebuchten Spotlänge. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Steuern und Gebühren. Alle Rechnungen werden binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug kann die weitere Durchführung des Auftrages zurückgestellt werden, ohne dass daraus Anspruch gegenüber Jobadler Jobbörsen e.U. geltend gemacht werden kann. Für den daraus eventuell für Jobadler Jobbörsen e.U. entstehenden Schaden kann der Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. als vereinbart. Dem Auftraggeber allfällig gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Begünstigungen sind im Fall des Zahlungsverzuges hinfällig. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Verzuges die Betreibungskosten eines Mahn- und Inkassoinstitutes gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute zu vergüten. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, Jobadler Jobbörsen e.U. bei der Verfolgung seiner Ansprüche anlaufenden Kosten, egal aus welchem Titel, zu bezahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt gegen die Forderung von Joadler Jobbörsen e.U. Gegenforderungen aus welchem Titel auch immer aufzurechnen oder geltend zu machen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt auf Grund von Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten. Rechnungsreklamationen müssen schriftlich vor Ablauf des Fälligkeitsdatums erfolgen. Die Rabattendabrechnung erfolgt laut Rabattstaffel am Ende des Kalenderjahres. Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge angenommen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers binden Jobadler Jobbörsen e.U. nicht, gleichgültig wie und wann der Auftraggeber diese in die Geschäftsbedingungen einfließen lässt. Es bedarf keines ausdrücklichen Widerspruches durch Jobadler Jobbörsen e.U., um derartige Geschäftsbedingungen wirkungslos zu machen. Diese werden vielmehr nur dann für Jobadler Jobbörsen e.U. verbindlich, wenn sie ausdrücklich anerkannt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Klagenfurt. Es gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingung unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen unberührt.